Bewilligung Kanton Zug

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Einmalig für einen 6-monatigen temporären Stellplatz braucht es keine Bewilligung.

Für den temporären Stellplatz muss aber eine Meldung an die Gemeinde erfolgen. Wird der Stellplätz länger angeboten, zählt wieder das Raumplanungsgesetz und vom Kanton muss eine Bewilligung vorliegen.

24.6.2021

Zusatz Informationen: