Änderungen PSVA 2025

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Änderungen vor allem für ausländisch immatrikulierte Fahrzeuge

Die Schweiz führte Änderungen bei der Pauschalen Schwerverkehrsabgabe (PSVA) 2025 ein

Ab dem 1. Januar 2025 traten in der Schweiz bedeutende Änderungen bei der Pauschalen Schwerverkehrsabgabe (PSVA) in Kraft, die insbesondere Fahrer von Wohnmobilen über 3,5 Tonnen betreffen, welche ausserhalb der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein immatrikuliert sind. Für einheimische Fahrzeuglenker ändert nicht sehr viel.

 

Einstellung der Via-App

Die bisher genutzte Via-App zur Begleichung der PSVA wurde zum Jahresende 2024 eingestellt. Stattdessen steht nun ausschließlich das Via-Portal als Webanwendung zur Verfügung. Über dieses Portal können Fahrzeughalter ihre Abgaben vorab entrichten. 

 

Anpassung der Zahlungsoptionen

Mit der Umstellung entfällt die Möglichkeit, zehn Einzeltage innerhalb eines Jahres flexibel zu nutzen. Stattdessen können nun folgende durchgehende Zeiträume gebucht werden:

  • 1 bis 30 aufeinanderfolgende Tage (CHF 58.50)
  • 1 bis 11 aufeinanderfolgende Monate (pro Monat CHF 58.50)
  • 1 Jahr (CHF 650.-)

Diese Änderung erfordert eine sorgfältigere Planung der Reiserouten, da die zuvor flexible Nutzung mit CHF 3.25 pro Tag nicht mehr verfügbar ist. 

Die PSVA ist für alle Straßen in der Schweiz erforderlich (nicht nur Autobahnen) und muss auch entrichtet werden, wenn das Fahrzeug nur abgestellt ist und nicht gefahren wird (für 5 Tage auf einem Campingplatz müssen 5 Tage bezahlt werden).

 

Rückerstattungen für Schweizer Fahrzeuge

Bei der Rückerstattung bleibt alles beim alten. Pro nachgewiesenem Tag im Ausland wird 1/360 von 650.- zurückgezahlt, also pro Tag 1.80. Ausgezahlt werden aber nur Beträge über 50.-, es müssen also mindestens 28 Tage Auslandaufenthalt sein. Der Nachweis muss mit Tank-, Maut- oder Fährtickets erfolgen und auf einem Formular im Folgejahr eingereicht werden.

 

Fazit

Reisende mit schweren Fahrzeugen sollten sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen und ihre PSVA über das Via-Portal entrichten, um einen reibungslosen Ablauf bei der Einreise in die Schweiz sicherzustellen. Durch die Änderung der Zeiträume wird es für die meisten Durchreisenden teurer. Für eine gesamte Schweizerreise wird es dagegen eher günstiger, Zwischenstopps auf der Durchreise belasten das Budget der PSVA nur noch marginal, wenn überhaupt.

12.3.2025

Zusatz Informationen: